Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Agentur „Regionalwachstum – Lewi Hong", vertreten durch Lewi Hong
Stand: 6. Januar 2026
§ 1 Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lewi Hong, Rödingsmarkt 31–33, 20459 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer") und dessen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde"). Der Auftraggeber versichert bei Vertragsschluss, als Gewerbetreibender oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(2) Der Geschäftsbereich des Auftragnehmers umfasst Agenturleistungen, insbesondere Beratung, Coaching und Entwicklung im Bereich des Marketings (Online, Content, Inbound, Outbound und Social Media), strategische Beratung, Konzeption, Kreation, kanalübergreifende Full-Service-Lösungen, Entwicklungsleistungen, Performance-Marketing, Contentdesign, Foto- und Videografie, Webentwicklung, Remarketing und Monitoring.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Leistungserbringung vorbehaltlos beginnt.
(5) Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videochat, Telefon, vor Ort) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nochmals in schriftlicher Form zu erhalten.
(6) Der Kunde willigt ein, dass der Auftragnehmer Telefonate, Gespräche und/oder Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf, sofern der Auftragnehmer dies wünscht.
(7) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werks. Dem Kunden ist bewusst, dass ein konkreter Erfolg vom Auftragnehmer nicht geschuldet wird und keine Garantien übernommen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
§ 2 Leistungserbringung des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erbringt gemäß den Vorgaben und in Abstimmung mit dem Auftraggeber beratende und unterstützende Agenturleistungen. Ziel ist die Erstellung, Etablierung und fortlaufende Betreuung und Optimierung einer individuellen Marketing- und/oder Social-Media-Strategie für das Unternehmen des Auftraggebers, einschließlich Online-Marketing-Maßnahmen mit der Intention, Reichweite aufzubauen sowie potenzielle Neukunden oder Personal zu akquirieren.
(2) Der Auftragnehmer ist bei der Erfüllung des Vertrages hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes frei, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist.
(3) Anfragen gelten dann als qualifiziert, wenn sie sich über den vom Auftragnehmer unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten oder der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben.
(4) Der Auftragnehmer erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen. Er kann den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein konkreter Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt.
(5) Werbeplattformen wie Meta, Google und LinkedIn sind jederzeit berechtigt, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen oder einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Der Auftragnehmer garantiert keine konkrete Anzahl an Leads, Kunden- oder Bewerbungsanfragen und keine bestimmte Qualität der durch Werbekampagnen generierten Ergebnisse.
(8) Landingpages, Domains (auch Subdomains) und Webseiten-Projekte (z. B. auf Website-Buildern wie Onepage, Webflow o. Ä.), die im Rahmen der Zusammenarbeit vom Auftragnehmer auf dessen Accounts erstellt oder bereitgestellt werden, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig eigene Accounts bei den betreffenden Plattformen einzurichten, damit eine Übertragung erfolgen kann. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffenden Inhalte und Projekte zu löschen. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu. Die Wartungskosten für Hosting und Webseite sind vom Auftraggeber zu tragen.
(9) Der Kunde hat Anspruch auf maximal drei (3) Revisionsschleifen pro Projekt. Jede weitere Anpassung wird gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, gelten als zusätzlicher Aufwand und werden entsprechend kalkuliert.
(10) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Auskunft oder einen Nachweis über interne Leistungserbringungsprozesse zu geben.
(11) Dem Kunden ist bewusst, dass der Auftragnehmer jederzeit die Form und Ausführung der vereinbarten Leistungen ersetzen oder ändern kann, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(12) Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
(13) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte/Leads zur Qualitätssicherung im Namen des Kunden zu kontaktieren.
(14) Sollte der Kunde die Leistungen nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, besteht kein Recht auf Widerruf. Der Vertrag und die Zahlungsvereinbarung bleiben unberührt, auch wenn keine Leistung erbracht wird bzw. nicht erbracht werden kann, weil der Kunde nicht mitwirkt.
(15) Bei Zahlungsausfällen oder offenen Forderungen werden die Leistungen eingestellt. Der Vertrag und die Zahlungsvereinbarung bleiben unberührt und der Zugang zu digitalen Produkten kann zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere die erforderlichen Informationen, Daten und Zugangsdaten (z. B. Passwörter für Social-Media-Dienste, Werbeaccounts, Hosting) zur Verfügung stellen.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Darstellungen und Informationen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. Er wird den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützen und ihn auf erste Anforderung vollständig freistellen.
(3) Der Kunde beteiligt sich aktiv an Vorschlägen, Konzepten, Gesprächen und Chats, sodass Kommunikationswege nicht beeinträchtigt werden.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde auf Anfragen, Freigabeanforderungen und sonstige Mitteilungen des Auftragnehmers innerhalb von fünf (5) Werktagen zu reagieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die vorgelegte Arbeit als freigegeben. Verzögerungen, die durch verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
(5) Der Kunde stellt für die Einrichtung zur Verfügung:
– Ausgefüllte Onboarding-Umfrage und Arbeitsblätter vor dem Kick-Off-Meeting
– Teilnahme am Kick-Off-Meeting
– Logo, Schriftart, Farbpalette und Style-Guide
– Vorhandenes Foto-, Video- und Grafikmaterial
– Freigabe von Videoinhalten, Kampagnenbotschaften und Inhalten innerhalb eines Werktages nach Erhalt
– Zugang zum Business Manager / Werbeaccount sowie weiteren erforderlichen Accounts und Tools
– Zugangsdaten für Hosting-Provider
(6) Für das laufende Management stellt der Kunde zur Verfügung:
– Wöchentliche Aktualisierung des Kampagnenreportings mit Verkaufsdaten
– Feedback zur Lead-Qualität zur Kampagnenoptimierung
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verletzung der vorgenannten Pflichten nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von diesem zurückzutreten. Die Vergütungsverpflichtung wird hiervon nicht berührt, sofern bereits Leistungen erbracht wurden oder der Kunde sich nicht meldet.
(8) Bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren im Internet und in sozialen Medien ist der Kunde verpflichtet, auf die Interessen des Auftragnehmers Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, falsche oder nicht wahrheitsgemäße Behauptungen, Schmähkritiken oder vertrauliche Informationen gemäß § 10 zu veröffentlichen.
(9) Diese Verpflichtung gilt auch für die Teilnahme an Gruppen des Auftragnehmers (z. B. auf Facebook, WhatsApp, Zoom). Bei geschäftsschädigenden Äußerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden von der Teilnahme auszuschließen und rechtliche Schritte einzuleiten.
(10) Der Kunde hat die Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns zu gewährleisten. Der Auftragnehmer behält sich vor, rechtswidrige oder sachgrundlose Äußerungen zivilrechtlich zu verfolgen und zur Strafanzeige zu bringen.
§ 4 Vergütung
(1) Die Preise des Auftragnehmers, ob fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt, sind verbindlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro (€). Nebenkosten (Reisekosten, Tools, Versandkosten, Versicherungsprämien, Spesen) werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Leistungserbringung beginnt nach Zahlungseingang.
(3) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 10,00 € netto berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungssätze bei laufenden Verträgen einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres anzupassen. Die Anpassung ist auf maximal 10 % pro Jahr begrenzt. Der Kunde hat bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung.
(5) Mit der Vergütung ist auch die Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen gemäß § 7 abgegolten.
(6) Soweit im Rahmen der Leistung Werbemaßnahmen beauftragt werden, sind die hierfür anfallenden Kosten (z. B. Mediabudget für Werbekampagnen) vom Auftraggeber separat zu tragen oder dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die vereinbarte Vergütung enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Werbebudget.
(7) Die Werbeausgaben aller Online-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram, YouTube, Google) sind vom Auftraggeber selbst zu begleichen. Die Höhe bestimmt der Auftraggeber, mindestens jedoch 500,00 € netto pro Monat.
(8) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot oder Vertrag vereinbart waren, werden zu einem Stundensatz von 95,00 € netto honoriert.
(9) Zusätzliche Arbeiten, Projekte, Kampagnen, Aktionen, weitere Kanäle, kostenpflichtige Datenbeschaffung, internationale Reports und sonstige Auslagen werden auf Basis eines Kostenvoranschlags separat honoriert.
(10) Reisekosten und Aufwendungsersatz werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung oder der digitalen, mündlichen bzw. schriftlichen Annahme des Angebots und hat die im Angebot vereinbarte Laufzeit.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um dieselbe vereinbarte Laufzeit zu den gleichen Bedingungen, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform und ist schriftlich in einem Originaldokument mit eigenhändiger Unterschrift per Einschreiben zu erklären. Der elektronische Weg ist ausgeschlossen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Empfänger.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach wirksamer Kündigung werden laufende Projekte und Produktionen bis zum Vertragsende fertiggestellt und ordnungsgemäß übergeben. Der Auftraggeber bleibt bis zur vollständigen Übergabe aller Leistungen und Materialien vergütungspflichtig.
(6) Nach Abschluss der Übergabe werden sämtliche gemeinsamen Zugänge getrennt und der Auftraggeber als Partner aus den Accounts des Auftragnehmers entfernt.
(7) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach § 648 BGB oder § 627 BGB werden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Verzug und Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Auftragnehmer eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Auftragnehmer wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz mit sofortiger Wirkung geltend machen. Ersparte Aufwendungen werden in Abzug gebracht.
(4) Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) „Arbeitsergebnisse" sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen, Kampagnenstrukturen, grafische Darstellungen, Fotos, Videos, Texte und Entwürfe.
(2) Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Nach Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(3) Inhalte, die vom Auftragnehmer auf Social-Media-Kanälen des Kunden veröffentlicht wurden, dürfen vom Kunden nach Vertragsende weiterhin auf diesen Kanälen belassen, jedoch nicht anderweitig verwendet, vervielfältigt oder weiterverbreitet werden.
(4) An Werbekampagnen, Werbetexten, Strategien, Konzepten, Vorlagen und internen Materialien des Auftragnehmers besteht kein Nutzungsrecht des Kunden über die Vertragslaufzeit hinaus. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(5) Der Auftragnehmer hat an allen von ihm veröffentlichten Bildern, Videos, Texten, Werbekampagnen, Dokumenten, Creatives, Webinaren, Datenbanken und Programmen/Tools Urheberrechte. Jegliche Nutzung ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
(6) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer das Recht hat, den Namen, das Logo und Projektmaterialien des Kunden zeitlich und örtlich unbeschränkt für das eigene Portfolio, Eigenwerbung, Social-Media-Plattformen, die eigene Website und Schulungszwecke zu verwenden. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
(7) Verstöße gegen die vorstehenden Absätze berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
§ 8 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten die folgenden Absätze.
(2) Der Auftragnehmer kann nach Abschluss einer Teilleistung jeweils eine Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Leistungen eine Gesamtabnahme.
(3) Die Abnahme setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Prüfung ist erfolgreich, wenn die Leistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Der Auftragnehmer kann den Kunden mit einer Frist von sieben (7) Werktagen zur Abnahme auffordern. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich erklärt, welche Mängel zu beseitigen sind.
(5) Mängelbeseitigungsleistungen, die zwei Zeitstunden überschreiten, sind nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
(6) Der Auftragnehmer hat bei erheblichen Mängeln das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche innerhalb angemessener Frist. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist streitig, ob ein erheblicher oder unerheblicher Mangel vorliegt, ist vor einem Rechtsstreit ein von einer IHK öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die Vergütung des Sachverständigen vorleistungspflichtig. Stellt der Sachverständige einen erheblichen Mangel fest, erstattet der Auftragnehmer die entstandenen Aufwendungen.
(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz für Mängelbeseitigung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Nettovergütung, maximal jedoch 50.000,00 €.
(3) Soweit Mängel behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht erst ein, wenn der Kunde die Mängel schriftlich mitgeteilt hat und der Auftragnehmer diese nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen behoben hat.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Verfahren, die aufgrund fehlerhafter Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen diesen gerichtet werden.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen.
(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen, Personen oder Objekte, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert.
(7) Sollten Deadlines nicht eingehalten werden können oder es aus unvorhersehbaren Gründen zu Änderungen kommt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Zahlungsminderung.
(8) Sollte der Projektumfang einvernehmlich vermindert oder Aufgaben ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Erweiterungen werden gesondert honoriert.
(9) Für das Vorgehen von Drittanbietern (z. B. Meta, Google), die Werbekampagnen nach ihren Richtlinien jederzeit stoppen oder entfernen können, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 10 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Kundendaten, betriebliche Abläufe, Vertragsinformationen, Preise und Know-how.
(2) Die Parteien wahren über vertrauliche Informationen Stillschweigen und verwenden diese nur für die Durchführung dieses Vertrages. Die vom Auftragnehmer etablierte Marketingstruktur darf nach Vertragsende nicht weitergeführt werden.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt für alle Angestellten und Dritte mit Zugang zu den Informationen. Sie gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragsdauer hinaus.
(4) Ausgenommen sind Informationen, die:
a) dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren oder von dritter Seite bekannt werden, ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung;
b) bei Vertragsschluss öffentlich bekannt sind oder danach werden, ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung beruht;
c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, wobei der Empfänger die andere Partei vorab unterrichtet, soweit zulässig.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit personenbezogenen Daten des Kunden in Berührung kommt, erfolgt die Verarbeitung nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an den Auftragnehmer die Vorschriften der DSGVO und des BDSG einzuhalten.
(4) Sofern eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich ist, wird der Kunde den Auftragnehmer vor Beginn der Leistungen darauf hinweisen. Die AVV ist vor Beginn der Datenverarbeitung abzuschließen.
(5) Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet wurden, innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder an den Kunden zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, soweit die Verstöße aus der Sphäre des Kunden stammen.
§ 12 Kommunikation
(1) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail, sofern nicht anders vereinbart. In dringenden Angelegenheiten per Telefon. Möchte der Kunde telefonisch Kontakt aufnehmen, sendet er vorab eine E-Mail mit Beschreibung des Anliegens oder bucht einen Termin über die bereitgestellten Tools.
(2) Mehrere Fragen sind gebündelt zu übermitteln.
(3) Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr.
(4) Der Auftragnehmer antwortet in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und Feiertage.
§ 13 Aufrechnung und Abtretung
(1) Der Kunde darf Forderungen gegen den Auftragnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe sowie Ausfall oder Einschränkung von Drittanbieter-Plattformen (z. B. Meta, Google, Hosting-Provider).
(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.
(3) Dauert die höhere Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 15 Garantie
(1) Sofern der Auftragnehmer eine Garantie zusichert, wird diese ausschließlich schriftlich im Kooperationsvertrag festgehalten und gilt nur unter den dort definierten Bedingungen. Die Garantieleistung ist auf die im Vertrag angegebene Erstlaufzeit der Kampagne beschränkt. Ein Garantiefall kann nur geltend gemacht werden, wenn sämtliche vereinbarten Leistungen vollständig umgesetzt wurden und der Auftraggeber gemäß § 3 aktiv und umfassend mitgewirkt hat.
(2) Die garantierte Leistung bezieht sich – sofern vertraglich vereinbart – auf eine bestimmte Anzahl qualifizierter Bewerbungen oder Einstellungen innerhalb der Kampagnenlaufzeit zuzüglich einer Karenzzeit von vier (4) Monaten. Qualifizierte Bewerbungen sind solche, bei denen der Auftragnehmer mit potenziellen Kandidaten in Kontakt getreten ist und ein aussagekräftiges Profil erstellt wurde. Wird das Ziel nicht erreicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung pro nicht realisierter garantierter Bewerbung oder Einstellung gemäß Vertrag. Der Anspruch auf Rückzahlung kann nur bis spätestens 14 Tage nach Ablauf der ursprünglichen Kampagnenlaufzeit geltend gemacht werden.
(3) Als Einstellung gilt ausschließlich ein beidseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag, unabhängig von Berufsbezeichnung oder Standort. Wiedereinstellungen und erneute Bewerbungen sind eingeschlossen. Die Einstellung ist per E-Mail an info@regionalwachstum.de zu melden.
(4) Die zur Aktivierung der Garantie erforderlichen Prozesse umfassen insbesondere:
– Umsetzung empfohlener Optimierungen an der Karriereseite
– Umsetzung des geschulten Bewerbermanagement-Prozesses: Erstkontakt telefonisch mit mindestens drei dokumentierten Kontaktversuchen pro Kandidat; Unterlagen frühestens ab dem ersten Gespräch anfordern
– Aktive Meldung von Bewerbern, die durch die Marketingmaßnahmen auf das Angebot aufmerksam wurden
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Garantiefall sämtliche Prozesse zu prüfen, einschließlich nachträglicher Kontaktaufnahme mit Kandidaten bis zu drei (3) Monate nach Vertragsende.
(6) Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht eingehalten hat, entfällt der Anspruch auf die Garantieleistung vollständig.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass es sich um Werbemaßnahmen handelt und der Auftragnehmer nur Dienstleistungen schuldet. Ergebnisbeispiele anderer Kunden dienen ausschließlich zu Demonstrationszwecken und stellen keine Garantie dar.
(4) Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, eine Ersatzregelung zu finden, die dem Vertragsziel wirtschaftlich am nächsten kommt.